In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen \"Fundsachen\". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde
keine
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
keine
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.
§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Anzeigepflicht des Finders)
Frau Tanja Buck
Rathaus, Bürgerbüro
Hauptstraße
9
72517
Sigmaringendorf
Telefon: 07571/7305-25
Fax: 07571/7305-925
buck(@)sigmaringendorf.de
Sprechzeiten:
Montag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:
14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch:
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 13.00 Uhr
Gemeinde Sigmaringendorf
Hauptstraße
9
72517
Sigmaringendorf
Telefon: 07571/7305-0
Fax: 07571/14907
bmvorzimmer(@)sigmaringendorf.de
Sprechzeiten:
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 20.11.2019 freigegeben.